Die Zinsabschlagsteuer wird 2009 abgelöst durch die Abgeltungssteuer

Die Zinsabschlagsteuer wird nur noch bis Ende 2008 erhoben; ab 2009 wird sie durch die neue Abgeltungssteuer ersetzt.

Die Zinsabschlagssteuer von 30 Prozent wird für alle Kapitalerträge einbehalten, die den Sparerfreibetrag von EUR 801,00 überschreiten. Wer Zinserträge hat, die höher als der Sparerfreibetrag liegen, muss 30 Prozent an den Staat abführen.

Ausgenommen von dieser Steuer sind Personen, deren Einkünfte unterhalb des steuerfreien Existenzminimums liegen, die also insgesamt nicht mehr als knapp EUR 639,00 pro Monat zur Verfügung haben. Wer unterhalb des Existenzminimums liegt, bekommt die einbehaltene Zinsabschlagssteuer zurück, wenn er einen Lohnsteuerjahresausgleich vornimmt oder eine Einkommenssteuererklärung abgibt. Besser ist es, sich in solchen Fällen vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen zu lassen, da die Bank dann die Zinsabschlagsteuer gar nicht erst einbehält.

Ab Januar 2009 wird die Zinsabschlagsteuer durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Auch hier bleibt der Sparerfreibetrag von EUR 801,00, aber die Steuer sinkt von 30 auf 25 Prozent. Allerdings kommt noch der Solidaritätszuschlag hinzu, so dass insgesamt mit einer Belastung von knapp 28 Prozent zu rechnen ist. Wer einen persönlichen Steuersatz von über 25 Prozent hat, ist durch die neue Regelung also in Zukunft besser gestellt.

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Die größte Veränderung durch die neue Abgeltungssteuer betrifft aber die Aktionäre. Bislang waren Gewinne durch Aktienverkäufe nach einer Haltedauer von einem Jahr von der Zinsabschlagsteuer ausgenommen. Ab 2009 unterliegen auch Aktiengewinne der Steuer, so dass Sparer und Aktionäre steuerlich gleich behandelt werden. Wer bis Ende 2008 aber noch Aktien erwirbt, kann dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen, denn für ihn bleibt es bei der alten Regelung, dass die Aktiengewinne steuerfrei bleiben.