Einlagensicherung der Banken
Die Einlagensicherung der Kreditinstitute dient dazu, im
Falle einer Bankeninsolvenz die Kundengelder zu sichern. Dies
geschieht durch gesetzliche und freiwillige Maßnahmen, zu den
die Banken verpflichtet sind bzw. sich selbst verpflichtet
haben. In Deutschland sind die Einlagen durch umfangreiche
Vorschriften auf mehreren Ebenen gesichert.
Bereits im Kreditwesengesetz, dem alle Banken unterliegen, sind umfangreiche Eigenkapitalvorschriften verankert. Diese dienen dazu, dass die Kreditinstitute auch im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten noch genügend Kapital besitzen, um die Kundengelder zurückzuzahlen. Die Vorschriften sind in Deutschland härter und enger gepasst, trotzdem kann es passieren, dass eine Bank in wirtschaftliche Schieflage kommt. Für diesen Fall sind weitere Schutzmaßnahmen vorgesehen.
Die Banken gehören in der Regel einem Konzern oder einer Bankengruppe an. Häufig bestehen innerhalb dieser Zusammenschlüsse formelle (rechtsverbindliche) oder informelle (freiwillige) Haftungsregelungen. Die bekanntesten Bankengruppen Deutschlands, die auch im Risikofalle füreinander eintreten, sind die Sparkassengruppe und die Genossenschaftsbanken. Sollte ein Kreditinstitut in Schieflage geraten, so wird dieses meist von einer anderen Bank der Gruppe übernommen.
In der dritten Stufe der Einlagensicherung greift der gesetzliche Schutz, welcher durch die EG-Richtlinien EGRL 14/94 und 9/97 geregelt ist. In Deutschland sind die Vorschriften im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geregelt. Die Einlagen sind bis zu 90 Prozent und maximal 20000 Euro pro Kunde gesichert.
Über diese gesetzlichen Regelungen hinaus haben alle Bankenverbände zusätzliche Einlagensicherungsfonds, die das letzte Restrisiko absichern. Die Banken zahlen je nach Umsatz und Bonität einen jährlichen Betrag in die freiwilligen Sicherheitsfonds ein. Die privaten Banken erreichen so eine 30prozentige Absicherung der Kundengelder. Die Einlagensicherungsfonds von Genossenschaften und Sparkassen hingegen sind auf 100prozentigen Schutz der Kundengelder ausgelegt.
Aufgrund dieser umfangreichen Sicherung ist es in Deutschland quasi unmöglich, dass Kundengelder bei Bankinsolvenzen verloren gehen.