Prolongation
Von einer Prolongation im Bankwesen spricht man, wenn die
Frist bei einem Bankkredit, einem Wechsel oder einem
Termingeschäft verlängert wird. Im Bezug auf Festgeld oder
Tagesgeld bedeutet die Prolongation die erneute Anlage oder die
Verlängerung des Vertrags nach dem Ende der Laufzeit. Die
Prolongation kann sich dabei automatisch verlängern oder muss
vom Kunden in Auftrag gegeben werden.
Bei der automatischen Prolongation wird das Vermögen des Anlegers, am Ende der Laufzeit mit allen angefallenen Zinsen, wieder zu den gleichen Bedingungen des ursprünglichen Vertrags angelegt. Hat sich der Zinssatz während der Laufzeit stark geändert, wird er in der Regel an den aktuellen Zinssatz angepasst. Wenn der Sparer sein Geld ausbezahlt haben möchte, muss er dies in den meisten Fällen mindestens 14 Tage vor Ende der Laufzeit, seiner Bank mitteilen.
Hat ein Kunde die Form der zu bestätigenden Prolongation gewählt, muss ihn die Bank rechtzeitig über das Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit informieren und eine Einwilligung für die erneute Anlage des Geldes anfordern. Stimmt der Anleger der Wiederanlage nicht zu, zahlt die Bank das Geld plus der aufgelaufenen Zinsen auf das Referenzkonto des Kunden ein.
Die Prolongation ist außerdem die einzige Möglichkeit, wie der Anleger beim Festgeld den Effekt des Zinseszinses ausnutzen kann. Im Unterschied zum Tagesgeld werden bei dieser Anlageform die angefallenen Zinsen nicht der Anlagesumme zugeschlagen und weiter verzinst. Der Zinseszinseffekt tritt nur dann ein, wenn prolongiert, also die Anlage regelmäßig verlängert wird.