Kontoführungsgebühren
Kontoführungsgebühren sind Gebühren, die u.a. den
Verwaltungsaufwand der Kontoführung decken sollen. Dieses
betrifft die Services der Girokonten wie Kontoauszüge am
Automaten oder per Post, Nutzung der Geldautomaten und
Überweisungen am Schalter oder entsprechenden Einwurf.
Viele Banken bieten Kontenmodelle an, wo die Gewichtung der Kontoführungsgebühren jeweils auf anderen Positionen liegt. Wer beispielsweise viele Überweisungen tätigt, wird eine sogar oft angebotene Flatrate auswählen. Auszahlungen an Fremdbanken werden z.B. mit höheren Gebühren berechnet. In manchen Banken kann man Gebühren für Überweisungen umgehen und den Überweisungsautomaten nutzen. Glück dem, der hiermit umgehen kann. Die Überweisungsscheine werden je nach Modell per Befehl, meist durch berühren des Bildschirmes eingelesen. Dieses geschieht durch das Einstecken der Kundenkarte vor und nach dem Überweisungsvorgang mit PIN-Eingabe. Ansonsten muss ein auf dem Bildschirm abgebildeter Beleg per Tastatur erstellt und versendet werden. Wie schon kurz angesprochen, bieten Banken auch die bequeme regelmäßige Zusendung von Kontoauszügen an, wo zu den Grundgebühren auch das Porto berechnet wird.
Einige Banken bieten bedingt und unbedingt Girokonten ohne Kontoführungsgebühren an. Die Bedingung ist oft ein regelmäßiger Mindesteingang an Einkommen. Wer auf ständigen direkten Umgang mit Bankpersonal größtenteils verzichten kann, führt sein Konto online und oft somit kostenlos. Zusammenfassend betrachtet werden Kontoführungsgebühren also für Verwaltungskosten, Personal und Wartung der Automaten verwendet und anteilig auf die Kunden umgelegt. Sie werden regelmäßig, meist jährlich fällig und vom Konto abgezogen.
Ist dieses ständig nicht möglich und verweigert der Kunde die Vertragseinhaltung, kann das Konto wegen Unzumutbarkeit für die Bank geschlossen und dem Kunden verweigert werden. Für Jugendkonten werden keine Kontoführungsgebühren erhoben.