Der Euribor
Seit dem 1. Januar 1999 existiert ein europäischer Referenzzinssatz - der Euribor. Dabei steht Euribor für "Euro Interbank Offered Rate" und definiert den durchschnittlichen Zinssatz, zu dem europäische Geschäftsbanken untereinander Geld verleihen.
Der Euribor wird täglich 11.00 Uhr Brüsseler Zeit neu berechnet, indem 57 ausgewählte europäische Banken ihre Einzelzinssätze an eine Zentrale melden. Dies betrifft Kredite und Anlageprodukte mit Laufzeiten von einer Woche sowie zwischen einem und zwölf Monaten. Um einen möglichst aussagekräftigen Euribor zu erhalten, bleiben für die Ermittlung des durchschnittlichen Zinssatzes die niedrigsten und höchsten Zinssätze unberücksichtigt. Aus Deutschland beteiligen sich bis zu 11 Banken an der täglichen Meldung.
Der Euribor wird danach im Internet und über Tageszeitungen veröffentlicht und dient so als Grundlage für die Vergabe kurzfristiger Kredite und für die zeitlich begrenzte Anlage von Festgeldern. Die vor 1999 üblichen Referenzzinssätze der am Euribor teilnehmenden europäischen Staaten, wie zum Beispiel der deutsche Fibor, sind damit hinfällig. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Londoner Euro-Libor.
Wichtig ist es, zu wissen, dass der Verleih von Euro für feste Laufzeiten zum Zinssatz des Euribor plus einem Aufschlag von bis zu 2 Prozentpunkten durch die einzelnen Banken erfolgt. Dieser Aufschlag dient zum Decken von Verwaltungs- und Risikokosten.
Einige Banken unterbieten heute noch bewusst den Euribo, um auf diesem Weg verstärkt Kunden anzulocken. Wie lange diese Praxis aufrecht zu erhalten ist, wird sich im Ergebnis des Wettbewerbs zwischen den Banken zeigen.