Einlagensicherung
Mit der Einlagensicherung werden die Sparguthaben der Sparer im Fall einer Insolvenz der Bank bis zur Höhe der gesicherten Summe geschützt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Einlagensicherung Innerhalb der EU ist eine gesetzliche Einlagensicherung für alle Banken vorgeschrieben, wobei die gesicherte Summe in den einzelnen EU Ländern abweichen kann. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet Mitglied einer entsprechenden Entschädigungseinrichtung zu werden und dort Beiträge zu entrichten.
Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland beträgt 90% bis 20000 €. Alle Spareinlagen bis zu dieser Obergrenze sind damit bei Insolvenz der Bank zu 90% sicher.
Darüber hinaus bieten die meisten Geldinstitute in Deutschland eine zusätzliche Einlagensicherung an. Diese erfolgt durch einen zusätzlichen freiwilligen Einlagensicherungsfond, oder durch gegenseitige Haftung innerhalb einer Bankengruppe. Die konkrete Einlagensicherung der jeweiligen Bank kann der Kunde in den Geschäftsbedingungen finden.
Wer mehr als 20000 € einer privaten Bank sparen möchte, sollte sich eine Bank mit günstigen Bedingungen suchen, die eine zusätzliche Einlagensicherung bietet. Bei allen Banken mit zusätzlicher Einlagensicherung ist das gesparte Geld der normalen Sparer fast immer zu 100% gesichert. Mit einer freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken ist das Geld oft bis zu über einer Million Euro pro Sparer zu 100 % sicher.
Bei den Sparkassen, Volks- und Reifeisenbanken, sowie den Genossenschaftsbanken sind die Städte und Gemeinden die Körperschaften, die diese Banken eingerichtet haben und bei drohender Pleite die Einlagen zu 100% sichern. Zusätzlich haben diese Banken Sicherungsfonds gebildet, wo Reserven angelegt wurden.
Auch vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise kann der deutsche Sparer davon ausgehen, dass sein privates Geld so gut abgesichert ist, wie kaum irgendwo anders auf der Welt.