Der effektive Jahreszins
Der effektive Jahreszins kommt im Rahmen von Kreditaufnahmen oder Geldanlagen häufig zur Sprache und wird in Prozent des nominalen Kreditbetrages bzw. des nominalen Anlagebetrages ausgedrückt.
Anhand des effektiven Jahreszinses kann der Kreditnehmer den vollen Umfang der finanziellen Belastung erkennen, die die Aufnahme des Kredites tatsächlich zur Folge hat. Anders als der nominale Jahreszins beinhaltet der effektive Jahreszins nicht nur die Zinsen, die die Bank für die Überlassung der Kreditmittel berechnet, sondern auch alle weiteren Kosten, die dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt werden können. Hierbei kann es sich z.B. um anfallende Bearbeitungs- oder Bereitstellungsgebühren sowie Provisionen und Gewinnmargen handeln. Je nach Bonität des Kreditnehmers kann auch ein zusätzlicher Risikozuschlag den effektiven Jahreszins erhöhen. Auch die Laufzeit, die zur Rückzahlung des Kredites vereinbart wird, hat Einfluss auf die Höhe des effektiven Jahreszinses. Bei einer längeren Laufzeit ist die Zinsbelastung stets höher als bei einer kürzeren Laufzeit. Aus diesem Grund übersteigt der effektive Jahreszins immer den nominalen Jahreszins. Zum Schutz privater Kreditnehmer muss laut Verbraucherdarlehensgesetz der effektive Jahreszins im Kreditvertrag angegeben werden, der zwischen der Bank und dem Kreditnehmer geschlossen wird. Hierdurch soll eine höhere Transparenz sichergestellt werden, so dass der Kreditnehmer in vollem Umfang über die Kosten informiert ist und keine Überschuldung droht.
Im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage kommt der effektive Jahreszins der Rendite gleich, die den Umfang des tatsächlichen Ertrages, der durch die Investition erwirtschaftet wird, angibt. Hierbei wird die Höhe des effektiven Jahreszinses von Faktoren wie der Dauer der Laufzeit, dem Anlagekurs, einem eventuellen Ausgabeaufschlag oder Konto- bzw. Depotführungsgebühren beeinflusst.